Ehemalige Schule sucht neue Nutzung
Ansprechpartner
98701 Großbreitenbach/ OT Neustadt/ Rstg.
Bauamt Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
- 036781- 481 42
- bauamt@lg-grossbreitenbach.de
- https://www.lg-grossbreitenbach.de/
Das Grundstück wurde nach der Baustruktur um 1920 mit einem unterkellerten, zweigeschossigen ehemaligen Schulgebäude bebaut. Das Gebäude ordnet sich in Form und Bauweise in das nachbarschaftliche Gesamtbild ein.
Die Geschichte des Hauses ist durch vielfältige Nutzungen gekennzeichnet. So wurde es lange Schulgebäude genutzt und erst in den letzten Jahren seiner Nutzung als Bürger- und Wohnhaus. Auch ein Seniorentreff, eine Heimatstube und verschiedene Vereine waren in dem Haus ansässig. Zudem biete das Gebäude Wohnraum. Die Raumstruktur des Gebäudes bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.
Es sticht unter den Nachbargebäuden aufgrund des gestalteten Eingangsbereichs heraus. So wurde der Eingang zur architektonischen Gestaltung vorgezogen und als Erker im Dachbereich ausgebildet.
Wohnen und Arbeiten, wo andere Urlaub machen: Die ehemalige Schule liegt zentral in der Ortsmitte des Staatlich anerkannten Erholungsortes Neustadt am Rennsteig (Thür. Wald). In der Nähe befinden sich ein Supermarkt, die Sparkasse, eine Bushaltestelle und das Bürgerhaus. Auch eine Kindertagesstätte ist vorhanden. Einheimische und Touristen schätzen am Ortsteil Neustadt am Rennsteig besonders die umgebende Natur des UNESCO Biosphärenreservats Thüringer Wald, das rege Kultur- und Vereinsleben des Ortes. Durch einen soliden Mittelstand ist die Landgemeinde auch ein attraktiver Arbeitsort.
Objektinformationen
Kommune | 98701 Großbreitenbach/ OT Neustadt/ Rstg. |
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Flurstück | 277/15 |
Adresse | Kirchgasse5 Neustadt am Rennsteig |
Objekttyp | leerstehendes Wohngebäude |
Gebietstyp | Dorfgebiet (MD) |
Baujahr | ca.1920 |
Grundstück | 1199 m² |
Nutzbare Grundstücksfläche | 1199 m² |
Wohnfläche | 782 m² |
Rahmenbedingungen
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Baurecht
§ 34 des BauGB regelt die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) Mit dem Innenbereich bezeichnet man Gebiete der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“, die nicht durch einen qualifizierten Bebauungsplan überplant sind. In diesen Gebieten ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.